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Nepp-Warnung: Kirsch Lautsprecher & Diamond Audio Prodigy DA 803

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seibelitos
Schaut ab und zu mal vorbei
#251 erstellt: 29. Sep 2006, 13:46
An Röhrender Hirsch: Klingen meine alten Boxen für 25 DM das Stück, sind dafür aber 8 mal so groß.

An Niubee: Wenn ich das Geld erstattet bekomme, dann habe ich nur den Schaden an meinen Nerven (+ die Fahrt nach Ratingen und die Zeit).
Habe die Anzeige in der Hitze des Gefechtes gemacht, da ich keinen erreicht habe. Ob das mir jetzt noch was nützt wage ich auch zu bezweifeln. Aber ich dachte, wenn sich hier mehrere zusammen schließen würden, dann könnte man vielleicht ein kriminelles Vorhaben beweisen.
Habe mich bei 280 Euro breitschlagen laßen.

Sehe solangsam, das es wohl nix wird....
Dank Dir Niubee für "Erleuchtung"
nanesuse
Stammgast
#252 erstellt: 29. Sep 2006, 14:11
Hallo NIUBEE:

Du hast meinen Beitrag, auf den Du Dich beziehst, offenbar gar nicht erst gelesen oder zumindest hast Du nichts verstanden!

Was habe ich denn gesagt, was ich vor einem Richter beweisen müßte? Habe ich irgendwo behauptet, ich würde irgendjemanden verklagen wollen?
Abgesehen davon: Ich müßte schon alleine deswegen in Sachen Kirsch überhaupt nichts vor irgendeinem Richter beweisen, weil ich mir derartigen Schrott weder gekauft habe noch mir jemals irgendeinen Ramsch zulegen würde, den es in keinem einzigen Geschäft gibt. Ich hätte also keinen Grund, in dieser Hinsicht eine Klage einzureichen und vor irgendeinem Richter etwas zu beweisen (in anderer Hinsicht schon, dazu später mehr).
Wenn es um Hifi oder gar um High-End geht, kaufe ich gar nichts ohne vorheriges Probehören, und schon gar nicht dubioses Zeugs, von dem ich noch nie etwas gehört oder gelesen habe und das noch dazu bloß auf Parkplätzen zu Spottpreisen verhökert wird.

Ich habe, um darauf zurückzukommen, in besagtem Beitrag lediglich auf einen juristischen weblink hingewiesen, diesen Text gegen Deinen Beitrag gestellt und Dich zu einem Vergleich aufgefordert - wäre damit etwas nicht in Ordnung, so daß ich etwas vor einem Richter beweisen müßte? Tztztztzt!!!


Und was soll das hier bedeuten?
Zitat: "Glaub mir ich habe jeden Tag mit ähnlichen Fällen zu tun und du wirst hier keinen Erfolg haben. Der Produzent wird folgendermaßen argumentieren:
"Der UVP ist durch die hochwertigen Material und die Anfertigung in einer Manufaktur gerechtfertigt und somit wettbewerbsnah."
Wie willst du das entkräften? Nur weil die Boxen nicht klingen ist das kein Fall von Betrug! Sie funktionieren und sehen doch auch ganz gut aus, oder warum haben so viel die gekauft?"

Wie gesagt: Ich brauche keinen Erfolg zu haben!

Was die Materialqualität betrifft: Dafür gäbe es im Zweifelsfalle Sachverständige; mich würde schon interessieren, zu welchem Urteil über das Material ein Gutachter im Hinblick auf die UVP käme. Da wäre mit Sicherheit so einiges zu entkräften, ebenso, wie schon Gutachter die Materialqualität von Kaffeefahrtenartikeln in eine Relation zu angeblichen UVP gesetzt haben - mit üblicherweise blamablen Resultaten für die Anbieter.

Und noch etwas: Wo habe ich das Wort "Betrug" verwendet?
In welcher Beweispflicht wäre ich denn?

Du hast jeden Tag mit ähnlichen Fällen zu tun? Na, wie schön für Dich. Du bist doch hoffentlich nicht etwa Jurist? Falls ja, wie hast Du Dein Studium bewältigt? Oder sollten bei einem Jura-Studium klare, logische Argumentationen, sprachlich-stilistische Fertigkeiten sowie Orthographie etwa keine Rolle mehr spielen? Wundern würde es mich nicht.

Und was soll das hier bedeuten?
Zitat: "Was anderes ist z.B. der Fall wenn ein Händler den alten UVP auszeichnet und dann um 30% reduziert deklariert. Das ist juristisch "schwierig" und könnte als Täuschung durchgehen."

Aha! Die Verkäufer deklarieren doch gerade mittels obskurer Prospekte eine UVP (für Boxen, wohlgemerkt, die es in keinen Geschäft gibt; soll ich hier etwa nochmal auf den weblink verweisen?) und bieten ihren Krempel dann zu einem unglaublich reduzierten Preis an. Dann könnte es also womöglich doch Täuschung sein! Unter dieser Prämisse, die Du selber aufstellst, sähe Dein eigener Beitrag jetzt aber ziemlich - na, sagen wir es einmal vorsichtig - armselig aus.

Und eine solche Behauptung wie die folgende - ich zitiere wieder:

"dass ein Boss es ok fände wenn der die übriggeblieben Ware verhöckert (Eigentlich Helerei, da von der Firma ja geklaut und unter dem UVP verkauft, gell" -

ist nun wirklich kompletter Schwachsinn!
Wenn der Chef persönlich und ausdrücklich damit einverstanden ist, daß sein eigener Warenbestand unter der UVP verscherbelt wird, ist das Hehlerei? Ja, es heißt immer noch "Hehlerei", nicht "Helerei"! Und dann begeht ein Verkäufer, der diese Anweisung ausführt, auch noch Diebstahl an der Firma?
Mein Gott, wo, falls überhaupt, hast Du denken gelernt?

Aber gut, dann überlege ich doch gleich einmal, ob ich nicht meinen Hifi-Händler wegen "Helerei" verklagen sollte, weil ich meine Lautsprecher auch für weniger als die UVP des Herstellers bekommen habe. Könntest Du mir mit Deinen brillanten sprachlichen und logischen Fähigkeiten vielleicht beim Formulieren der Klageschrift helfen?
Außerdem sollte man unter dieser Prämisse natürlich auch jedes andere Geschäft, das übriggebliebene Ware unterhalb der UVP verkauft, sofort wegen Diebstahls und "Helerei" verklagen; insbesondere natürlich die großen Handelsketten wie Karstadt, Real, MediaMarkt usw.
Dann leg mal los, mit Deiner täglichen Erfahrung.
Ich bin sicher, sämtliche Bosse aller Geschäfte und Handelsketten, in denen jemals auf Anweisung "von oben" übriggebliebene Ware billiger angeboten wurde, würden sich - nach der Landung aus allen Wolken auf dem harten Boden der Tatsachen - geradezu überschwenglich bei Dir bedanken, wenn Du sie nur endlich darauf aufmerksam machen würdest, daß sie jahrzehntelang mit jedem reduzierten Preis Diebstahl, "Helerei" und Täuschung begangen haben.


Gruß,
nanesuse
BBC1
Ist häufiger hier
#253 erstellt: 29. Sep 2006, 16:59
Ich stimme Niubee gar nicht zu!
Der Betrugstatbestand des Strafgesetzbuchs (§ 263 StGB) lautet in seinem Absatz 1:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ende des Zitats

Und da Betrug eine Straftat ist muss man als Opfer selber nix beweisen, denn das wird ggf die Statsanwaltschaft für einen erledigen.
Ich denke, angesichts der Vielzahl von Fällen und dem erwerbsmässigen Charakter dieser Masche, wäre es angemessen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft zumindest mal Ermittlungen aufnimmt. Aber ohne dass von Seiten der Opfer Anzeige erstattet wird, wird dies aber wohl nicht passieren.
Also los ihr Kirschopfer!
(Und endlich mal nen Hörtest!)

Grüsse an alle,
Stefan
usmu
Stammgast
#254 erstellt: 29. Sep 2006, 17:19
Geht mal davon aus, dass die Ermittlungen eingestellt werden, wenn das nicht auf den Tisch eines jungen Staatsanwaltes kommt, der sich noch profilieren muss.

Die haben so viel Müll auf dem Schreibtisch, dass sie in erster Linie damit beschäftigt sind, das herauszupicken, was geeignet ist die Leiter schnell und risikolos hinaufzuklettern.

Der rechtswidrige Vermögensvorteil wird schwierig nachzuweisen sein, ist aber Veraussetzung für die Anwendung des 263 .

Die Möglichkeit Scheinselbständigkeit / sozialversicherungsbetrug / Steuerhinterziehung kann sehr kurzfristig unangenehme Amtshandlungen auslösen, wenn der Anfangsverdacht begründet ist.
BBC1
Ist häufiger hier
#255 erstellt: 29. Sep 2006, 17:53
OK, ob sich die Staatsanwaltschaft sich der Sache annimmt ist ungewiss. Die Wahrscheinlich dürfte aber immerhin mit der Anzahl der Anzeigen steigen.
Sollte die Sache erst mal ins rollen kommen müsste es IMHO auch zu einem Ergebnis führen: "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält" - also wenn es das nicht ist???
Aber erstmal müssen Anzeigen und Zeugen her, sonst kann es nichts werden!
Und ganz recht, wenn die in so einer unseriösen Firma erstmal anfangen nachzuschauen, wer weiss was sich da ergibt? Wenn unsere Staatsmacht das Gefühl bekommt, ums eigene Geld beschissen worden zu sein (
Scheinselbständigkeit / sozialversicherungsbetrug / Steuerhinterziehung
, dann ist Schluss mit lustig.
Also, ich bleib dabei: Anzeige erstatten!
A.D.
Stammgast
#256 erstellt: 29. Sep 2006, 17:57
Versuchen würde ich das an Eurer Stelle auch. Bei solchen gewerblcihen betrügereien im rechtlichen Grenzbereich steigt die Chance das gehandelt wird mit jedem bekannt gewordenen neuen Fall. Die Polizei muss es halt erst mal wissen wie gross der Umfang wirklich ist
aileena
Gesperrt
#257 erstellt: 29. Sep 2006, 23:01
Trotz der vielen "Opfer", haben wir leider aber immer noch keine Klangbeschreibung. Könnte dass bitte mal jemand nachholen. Wie klingen sie denn???

@Nanesuse

Verrätst Du mal, was Du so im richtigen Leben machst? Kann auch per PM sein


[Beitrag von aileena am 29. Sep 2006, 23:02 bearbeitet]
aileena
Gesperrt
#258 erstellt: 29. Sep 2006, 23:07
Nachtrag:

Keine Eigenmächtigkeiten in Form von massiertem Auftreten. Bitte.
Polizei und die Aussicht auf Anzeige beim Finanzamt sollten die Gesprächsbereitschaft fördern. Findet Euch zusammen und kämpft gemeinsam. Toi toi toi.
Toni78
Hat sich gelöscht
#259 erstellt: 30. Sep 2006, 09:08
Es kribbelte mir lange in den Fingern was zu schreiben, jetzt tue ich es auch wenn ich damit vielleicht manchem vor den Kopf stosse...

Wer unter solchen Bedingungen Lautsprecher kauft und meint dabei einen guten Deal zu machen, ist einfach so blauäugig das dieser Kauf zumindest ein Gutes hatte: ihm wurden die Augen geöffnet. Seid also dankbar! Und macht von Eurem Widerrufsrecht gebrauch, wenn das nicht mehr geht dann verbucht es als Lehrgeld.

Ich meine wenn die Dinger nur 100 EUR gekostet hätten (dann würde mich das erst recht misstrauisch machen!), dann würde sich hier wohl kaum einer aufregen, aber 400 EUR tun schon weh.

Leute, heutzutage hat NIEMAND mehr was zu verschenken, das solltet ihr euch immer wieder bei solchen "Schnäppchenangeboten" ins Gedächtnis rufen!

Just my 2 cents...


[Beitrag von Toni78 am 30. Sep 2006, 09:13 bearbeitet]
seibelitos
Schaut ab und zu mal vorbei
#260 erstellt: 04. Okt 2006, 09:58
Hallo zusammen,
An die "Opfer":
Nach der großen Überraschung innerhalb einer Woche vom Widerrufsrecht nach HaustürWG fristgemäß Gebrauch machen (Einschreiben). Dann Termin vereinbaren und den/ die Lautsprecher zurückgeben.
Komme gerade aus Ratingen und das ganze ging schnell und reibungslos über die Bühne (hatte ein komisches Gefühl, da ich alleine da war. Bei Problemen sagte mir die Polizei in Ratingen aber zu, das sie sofort kommen würden).
Adresse steht hier ja irgendwo im Forum (Halle I ist das Büro/ Lager).
Viel Glück an der Stelle !!!
Da das hier ein HiFi-Forum ist, und ich meine auch einiges zu den technischen Daten der Kirsch 803 Lautsprecher hier gelesen zu haben -
An die Elektronik-Experten (ich verstehe nur was von Chemie und beim Ohmschen Gesetz hört es bei mir auf):
Könnte nicht jemand die technischen Daten prüfen und hier schreiben, ob die Dinger diesen Angaben überhaupt entsprechen? Wäre es dann nicht möglich über diese Schiene die Jungs anzuzeigen???
Nur so eine Idee, meine Anzeige läuft noch und ich sehe hier ganz klar einen Betrugsfall vorliegen.
Viele Grüße

PS: zu meinem "Vorposter", klar war ich blauäugig. Hatte einen verdammt miesen Tag und dachte wirklich, da wolle mir einer was Gutes tun.
usmu
Stammgast
#261 erstellt: 04. Okt 2006, 11:08
Die Daten sind so schlecht, dass sie leicht von einem 40 EUR PC-LS eingehalten werden können.

fu = 45 Hz,
Sensitivity : 88 dB

8" Bass im BR & fu= 45 Hz & 400W ist schon bemerkenswert.
Liegt bestimmt ein C und R in Reihe.

Wenn man sich das Bild des Bass-L auf der Homepage mal genauer ansieht erkennt man den Fehler des vermutlich ständig wodkasaufenden Konstrukteurs :

Offensichtlich bewegt sich der Korb und die Pappe steht fest. Das erklärt eigentlich alles.


[Beitrag von usmu am 04. Okt 2006, 11:54 bearbeitet]
aileena
Gesperrt
#262 erstellt: 04. Okt 2006, 13:00

seibelitos schrieb:
Hallo zusammen,
An die "Opfer":
Nach der großen Überraschung innerhalb einer Woche vom Widerrufsrecht nach HaustürWG fristgemäß Gebrauch machen (Einschreiben). Dann Termin vereinbaren und den/ die Lautsprecher zurückgeben.
Komme gerade aus Ratingen und das ganze ging schnell und reibungslos über die Bühne (hatte ein komisches Gefühl, da ich alleine da war. Bei Problemen sagte mir die Polizei in Ratingen aber zu, das sie sofort kommen würden).
Adresse steht hier ja irgendwo im Forum (Halle I ist das Büro/ Lager).
Viel Glück an der Stelle !!!
Da das hier ein HiFi-Forum ist, und ich meine auch einiges zu den technischen Daten der Kirsch 803 Lautsprecher hier gelesen zu haben -
An die Elektronik-Experten (ich verstehe nur was von Chemie und beim Ohmschen Gesetz hört es bei mir auf):
Könnte nicht jemand die technischen Daten prüfen und hier schreiben, ob die Dinger diesen Angaben überhaupt entsprechen? Wäre es dann nicht möglich über diese Schiene die Jungs anzuzeigen???
Nur so eine Idee, meine Anzeige läuft noch und ich sehe hier ganz klar einen Betrugsfall vorliegen.
Viele Grüße

PS: zu meinem "Vorposter", klar war ich blauäugig. Hatte einen verdammt miesen Tag und dachte wirklich, da wolle mir einer was Gutes tun.

Glückwunsch Das sollte Ansporn für die anderen Geschädigten sein. Weiter so.
NIUBEE
Stammgast
#263 erstellt: 09. Okt 2006, 08:38

nanesuse schrieb:
Hallo NIUBEE:

Du hast meinen Beitrag, auf den Du Dich beziehst, offenbar gar nicht erst gelesen oder zumindest hast Du nichts verstanden!

Gruß,
nanesuse


Lösche jetzt mal deinen ganzen blabla.
Ich komme aus der Branche und habe jeden Tag mit solchen "Betrugsfällen" zu tun.

Der Firma wird man so nichts anhaben können.

Solange es nicht vor Gericht geklärt ist, was es nicht ist, wird es keinen Tatbestand des Betrugs geben

Somit wäre ich da vorsicht ob der Tatbestand eines Betruges gegeben ist oder nicht. Das hast nicht du Leihe zu klären sondern ein Gericht. Da kannst zu zitieren bist du schwarz wirst und dich aufregen bist du platzt. Hilft nichts. Nur die Judikative hat dieses Recht.

Ich brauch da nichts was du denkst verstanden zu haben, zu verstehen, sondern gebe meine Meinung zu einem Thema wieder, die so ist wie sich die Sachlage mir presentiert. Wenn du anderen Meinung bist schön aber bitte laß die Forum User hier nicht in dem Glauben, dass sie was mit einer Anzeige bewirken könnten und die Firma morgen verschwindet. Solange die Praktiken dieser Firma nicht BEWIESEN sind und die Firma RECHTSKRÄFTIG aufgrund dieser Beweise VERURTEILT ist gilt immer noch: Im ZWEIFELSFALLE FÜR DEN ANGEKLAGTEN!
Somit laßt bitte hier die Anschludigungen von wegen Betrug etc. Wer will den schon gerne selber vor Gericht landen?

Wer "belogen" worden ist, sollte von seinem Recht auf Widerspruch Gebrauch machen und die Ware zurückgeben.

Grüße,

NIUBEE
P.S. Und noch was: Fühl dich nicht immer persönlich angegriffen ist ja peinlich. Bleib bei der Sachlage.


[Beitrag von NIUBEE am 09. Okt 2006, 13:03 bearbeitet]
aileena
Gesperrt
#264 erstellt: 09. Okt 2006, 08:59
Wenn Du schon Andeutungen machst, Du seiest aus der Branche: dann sag doch mal konkret, was Du da machst. Das was Du geschrieben hast, vermittelt jedenfalls nicht den Anspruch, das Du Dich tatsächlich de jure damit beschäftigst. Eine Anzeige bewirkt tatsächlich viel mehr, als Du hier glauben machen willst. Geschickt plaziert und vorgebracht schränkt sie das Treiben ein. Und die Fälle hier, die ihr Geld zurückgeholt haben, sind Beweis dafür. Nicht jede Art von Publicity ist werbewirksam.
NIUBEE
Stammgast
#265 erstellt: 09. Okt 2006, 09:09

aileena schrieb:
Wenn Du schon Andeutungen machst, Du seiest aus der Branche: dann sag doch mal konkret, was Du da machst. Das was Du geschrieben hast, vermittelt jedenfalls nicht den Anspruch, das Du Dich tatsächlich de jure damit beschäftigst. Eine Anzeige bewirkt tatsächlich viel mehr, als Du hier glauben machen willst. Geschickt plaziert und vorgebracht schränkt sie das Treiben ein. Und die Fälle hier, die ihr Geld zurückgeholt haben, sind Beweis dafür. Nicht jede Art von Publicity ist werbewirksam.


So mit juristischen Frage beschäftige ich mich jeden Tag, da ich Entscheidungen treffen muß/soll oder kann die ohne Rechtsbreatung nicht möglich wären.
D.h. solche Fälle, wie oben erwähnt, kommen oft vor, öfter als man sich denkt. Jemand verkauft dir was oder du verkaufts jemanden etwas, dass überteuert ist. Ist es dann gleich Betrug nein? Wie gehen solche Fälle vor Gericht aus? Welche Konsequenzen muß man selber oder die Firma betrachten? Jeden Tag habe ich hier einen Volljuristen sitzen der mich in diesen Fragen berät.
Meine Güte ihr verrennt euch da in was, dass man so nicht lösen kann.

Fordert euer Geld zurück und gut ist es.
Macht auf das Vorgehen (OHNE es Betrug zu nennen!!!) in Foren aufmersam. Schick eine Email and AKTE 06 oder die Bildzeitung.
DAS ist euer RECHT.
andisharp
Hat sich gelöscht
#266 erstellt: 09. Okt 2006, 09:29
Gut, dass ich kein "Leihe" bin, sondern nur ein blutiger Laie

Ich hoffe, du hast ne Schreibkraft, sonst könnte es peinlich werden.
Toni78
Hat sich gelöscht
#267 erstellt: 09. Okt 2006, 09:33

andisharp schrieb:
Gut, dass ich kein "Leihe" bin, sondern nur ein blutiger Laie

Ich hoffe, du hast ne Schreibkraft, sonst könnte es peinlich werden. ;)


*lol* sowas ging mir auch durch den Kopf

Aber ansonsten fürchte ich hat Niubee schon recht... meine Gedanken zu der ganzen Geschichte hatte ich ja weiter oben schon ausgeführt.

Der Thread Titel sagt es ja m.E. schon ganz richtig: Nepp... nicht Betrug...
aileena
Gesperrt
#268 erstellt: 09. Okt 2006, 09:52
Ich will das Ganze nicht unnötig auswalzen, aber während meiner juristischen Ausbildung habe ich einen Grundsatz gelernt: Nichts ist juristisch so wie es scheint und jeder Fall kann mehrfach "gelöst" werden. Tut es Euch mal an und lestdas Nachfolgende. Das ist eindeutig und auf Betrug läuft es bei Kirsch hinaus. Ob dann vor Gericht auch ein Urteil auf Betrug erstritten werden kann ist etwas anderes. Aber so ist es bei allen Juristereien.

Was ist eigentlich ein Betrug?

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Der Betrug, § 263 StGB, zählt zu den Vermögensdelikten. Schutzgut ist das Vermögen als Ganzes in seinem Bestand. Ein Betrug ist unter folgenden Umständen gegeben: Eine Täuschung über Tatsachen muss zu einem Irrtum des Opfers führen, dieser Irrtum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die wiederum einen Vermögensschaden entstehen lässt. Ein Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Wer den Betrug als Mitglied einer Bande gewerbsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.

Täuschungshandlung

Tathandlung ist das Täuschen über Tatsachen. Tatsachen sind alle gegenwärtigen oder vergangenen Vorgänge, Zustände oder Sitatutionen, die dem Beweise zugänglich sind (z.B. finanzielle Verhältnisse einer Person, insbesondere die Zahlungsfähigkeit, die Beschaffenheit einer Sache). Hierunter fallen nicht bloße Werturteile und Meinungsäußerungen. Täuschung ist das Einwirken auf das intellektuelle Vorstellungsbild eines anderen, um einen Irrtum zu erzeugen, verstärken oder bestätigen. Die Täuschung ist sowohl durch positives Tun als auch durch ein Unterlassen (vgl. BGHSt 6, 198; 39, 392 [398]; BayObLG NJW 1987, S. 1654) möglich. Letztere erfordert dann eine Garantenstellung. Die Täuschungshandlung im Falle des positiven Tuns kann ausdrücklich (z.B. Beantragung von Sozialleistungen ohne Berechtigung) oder konkludent erfolgen. Konkludent bedeutet, dass der Täter durch sein Verhalten etwas kundtut, dem von der Verkehrsanschauung ein bestimmter Erklärungswert entnommen wird (z.B. Übersendung eines Angebotsschreibens, das aber eigentlich wie eine Rechnung aussieht und dem Empfänger bestimmte Zahlungen abverlangt).

Irrtum

Durch die Täuschungshandlung muss ein Irrtum erregt oder unterhalten werden. Irrtum ist eine Fehlvorstellung, d.h. der Wirklichkeit widersprechende Vorstellung, über Tatsachen. Erregt wird ein Irrtum, wenn der Irrtum durch den Täter selbst verursacht wird (Kausalität erforderlich). Unterhalten wird ein Irrtum, wenn der Täter das Opfer in seiner falschen Vorstellung bestärkt.

Vermögensverfügung

Die Vermögensverfügung ist ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, wodurch sich der Schaden erstmals nach außen manifestiert und der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen Irrtum und Vermögensschaden hergestellt werden kann (vgl. BGHSt 14, 170). Vermögensverfügung ist jedes rechtliche oder tatsächliche Handeln, Dulden oder Unterlassen des Getäuschten, welches sich unmittelbar vermögensmindernd auf sein eigenes oder auf fremdes Vermögen auswirkt (vgl. BGHSt 14, 170). Die Vermögensverfügung muss kausal auf dem Irrtum beruhen, d.h. es muss infolge des Irrtums zur Vermögensverfügung gekommen sein. Nach überwiegender Auffassung ist bei der Vermögensverfügung grds. kein Verfügungsbewußtsein erforderlich (vgl. BGHSt 14, 170 [172]). Eine Ausnahme gilt dabei nur für den sog. Sachbetrug.

Vermögensschaden

Durch die Vermögensverfügung muss unmittelbar ein Vermögensschaden entstanden sein. Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn das Vermögen nach der Vermögensverfügung geringer ist als davor. Im Einzelnen ist allerdings umstritten, was zum Vermögensbegriff gehört.
Die Rechtsprechung (vgl. BGHSt 16, 220 [221]; 26, 346 [347]) vertritt dabei den sog. wirtschaftlichen Vermögensbegriff, wonach alle wirtschaftlich wertvollen Positionen erfasst werden (z.B. Geld, Eigentum, Erwerbsaussichten, Arbeitskraft). Die Rechtsprechnung nahm allerdings bei dem sog. Dirnenlohn immer eine Korrektur vor, weil es sich bei der Gegenleistung der Prositituierten um eine unsittliche oder verbotene Leistung handelte (vgl. z.B. BGHSt 4, 373). Dies wird durch das Prostitutionsgesetz vom 1.1.2002, welches die Rechtswidrigkeit der Dirnenlohns ausschliesst, wohl in Zukunft nicht mehr so gehandhabt werden.

Vermögensgefährdung

Nach der überwiegenden Auffassung genügt bereits eine konkrete Vermögensgefährdung, um einen Schaden gemäß § 263 StGB entstehen zu lassen. Hierzu wird der sog. Eingehungsbetrug gezählt, bei dem durch die Täuschunghandlung der Vertragsabschluss zustande kommt, wobei die versprochene Leistung viel geringer ist als sie im Vertrag selbst versprochen wurde. Beispiel: Autokaufvertrag über den bewußten Verkauf eines Unfallfahrzeuges als unfallfrei. Des Weiteren fällt hierunter der sog. Erfüllungsbetrug, d.h. bemerkt das Opfer durch die Täuschung nicht, dass weniger als geschuldet geleistet wurde.

Schaden durch gutgläubigen Erwerb

Nach der sog. Makeltheorie (RGSt 73, 61; BGHSt 3, 370; 15, 83) wird bei einem gutgläubigen Erwerb (§ 932 BGB) ein Schaden bejaht. Früher wurde dafür als Begründung angeführt, dass der Erwerb mit einem "sittlichen Makel" behaftet sei, während heute auf ein erhöhtes Prozeßrisiko (z.B. Klage auf Herausgabe/Schadenersatz durch den ursprünglichen Eigentümer), dem der gutgläubige Erwerber ausgesetzt sein kann, abgestellt wird.

Persönlicher/individueller Schadenseinschlag

Ein Betrug scheidet aus, wenn ein Wertvergleich zwischen den hingegebenen bzw. empfangenen Leistungen keine Differenz hervorbringt (wirtschaftliche Ausgeglichenheit).
Beispiel: Selbst wenn der Kilometerstand bei einem Auto heruntergedreht wurde, liegt kein Betrug vor, wenn der Kaufpreis dem Wert des Autos entspricht (vgl. OLG Düsseldorf JZ 1996, S. 913 oder direkt im Web hier). Aber selbst wenn man für sein Geld eine entsprechende Gegenleistung bekommen hat, nimmt die Rechtsprechung (entwickelt in BGHSt 13, 321) in bestimmten Konstellationen dennoch einen Vermögensschaden unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und des verfolgten Zweckes in folgenden Fällen an (sog. persönlicher Schadenseinschlag):

Die angebotene Leistung ist nicht zum vorausgesetzten Gebrauch oder in zumutbarer Weise unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse nutzbar (z.B. Einer Hausfrau werden 10 Jahrgänge einer jur. Zeitung verkauft)
Nötigung zu vermögenschädigenden Folgemaßnahmen auf Grund der eingegangenen Verpflichtung (z.B. Wucherdarlehen, Notverkäufe)
Es sind keine Mittel mehr verfügbar, die für die persönliche Lebensweise nötig wären (z.B. um die Miete zu zahlen, Existenzminimun droht)

Die letzten beiden Fallgruppen sind umstritten.

Bewußte Selbstschädigung/Zweckverfehlungslehre

Leistet der Getäuschte, um einen sozial- oder wirtschaftspolitischen Zweck zu erreichen oder zu fördern, so liegt auch dann ein Schaden vor, wenn der objektivierbare und sozial relevante Zweck (d.h. er ist sinngebender Inhalt für die Verfügung) verfehlt und das Ziel nicht erreicht wird (vgl. BGHSt 19, 37 [44]).
Beispiel: Ein Bettler spiegelt eine hilflose Lage nur vor und der Spender leistet, um ihm in der Not zu helfen.

Subjektiver Tatbestand

Subjektiv muss der Täter Vorsatz bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale haben und die Absicht (finaler Erfolgswille), sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (Bereicherungsabsicht). Der Vermögensschaden und der erstrebte Vermögensvorteil müssen durch ein und dieselbe Handlung vermittelt werden und dürfen nicht auf verschiedenen Verfügungen beruhen (sog. Stoffgleichheit). Rechtswidrig ist der Vermögensvorteil, wenn kein durchsetzbarer Anspruch besteht. Bzgl. der Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils und der Stoffgleichheit reicht Vorsatz raus.

Beispielsfall

Den Sachverhalt zu einem Fall, der den Betrug als Schwerpunkt hat, findet man hier. Dabei soll die Lösungskizze natürlich niemanden vorenthalten werden.

Gesetzestext

§ 263 StGB - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

(S.Einbock, 10.04.2005)
Magnuson
Stammgast
#269 erstellt: 09. Okt 2006, 09:59
Wie wärs damit, alle die sich betrogen fühlen zeigen die "Bande" an und lassen Staatsanwalt, Verteidiger und Richter das ganze ausfechten. Die Kosten fallen zu lasten der Staatskasse. Die Täter wandern direkt in Gefängnis. Die Opfer haben hoffentlich was draus gelernt.
nanesuse
Stammgast
#270 erstellt: 09. Okt 2006, 10:57
Hallo NIUBEE:

Du hast schon wieder nichts verstanden, Du "Leihe"! In nicht allzu ferner Zukunft ist Weihnachten, laß Dir vielleicht mal ein Wörterbuch der deutschen Sprache schenken oder einen Deutschkurs in der Volkshochschule .

Wo habe ich das Wort "Betrug" verwendet?

Mittlerweile halte ich es für ausgeschlossen, daß Du irgendetwas mit Juristerei zu tun haben könntest.

Wenn Du aber trotzdem aus der Branche kommen solltest, dann hätte ich jetzt so meine Vermutungen. Bist Du vielleicht selber einer dieser Obsthöker? Würde mich nicht weiter wundern ....

Ansonsten: Deine ganze Scheinargumentation ist wieder mal höchst widersprüchlich: Einerseits sagst Du, es gäbe keinen Betrug, und dann gibst Du folgenden Rat:

"Wer betrogen worden ist, sollte von seinem Recht auf Widerspruch Gebrauch machen und die Ware zurückgeben."

Wie geht das denn nun zusammen? Vielleicht solltest Du, abgesehen von einem deutschen Wörterbuch, auch noch ein Lehrbuch der Logik auf Deinen Wunschzettel setzen; ich sehe dringenden Bedarf, und ich gebe auf Wunsch auch gerne entsprechende Empfehlungen ;).

Übrigens: ich platze keineswegs, und so leicht fühle ich mich auch nicht persönlich angegriffen. Aber ich hatte mich sachlich, wenn auch zugegebenermaßen ironisch, mit Deinem Beitrag auseinandergesetzt. Du hingegen hast dich in keiner Weise auf meine Argumente eingelassen, sondern einfach irgendetwas von Dir gegeben. Auf diese Weise ist leider keine Diskussion möglich. Für Diskussionen bin ich immer zu haben, aber das erfordert den Austausch von Argumenten. Leider habe ich nicht den Eindruck, daß Du auf einen solchen Austausch Wert legen würdest oder überhaupt dazu in der Lage wärst.


aileena: Punktlandung!

Gruß,
nanesuse
NIUBEE
Stammgast
#271 erstellt: 09. Okt 2006, 13:02

nanesuse schrieb:
Hallo NIUBEE:


Gruß,
nanesuse


Mein kleiner Schlaubischlumpf und Rechtsexperte ist wieder da. Mein Fachmann in Rechtsfragen und Experte was Vertragswesen, UVP und Widerspruchsrechts angeht. Und natürlich mein Experte für Rechtschreibung und Logik.

Auf meine geniale Rechtschreibung gehe ich nun nicht ein oder soll ich? Als Bayer nichtig

Bitte Hr. Experte erklär uns dann mal die Sachlage und deine Einschätzung wie nun dieser Fall zu lösen ist, bzw. welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Bitte in aller Kürze.
Zur Sachlage so wie es sich mir darstellt:

Käufer x erwirbt illegal auf einen Parkplatz ein Paar LS. Diese werden als "reduziert" von einem möglichen Mitarbeiter dieser Firma angeboten, wobei man diesem möglichem Mitarbeiter unterstellen muß, dass er versucht, die Ware "auf eigene Faust" verkaufen will. Eine Rechnung wird nicht gestellt..
D.h. er zeigt einen UVP, der mit dem Hersteller abgestimmt ist, bietet die Ware aber weit unter dem UVP an, da sie "gebraucht" sei.

Das Recht auf Widerspruchsrecht wird von der Firma anerkannt und die Ware zurückgenommen, wenn der Käufer dies wünscht.


Andere Aussagen sind Gerüchte und nicht bestätigte Mutmaßungen.

Für mich stellt sich die Sachlage folgendermaßen dar.

Es macht sich der Käufer und der Mitarbeiter schuldig.
Die Firma hätte folgende rechtliche Möglichkeiten:

1.)Anklange des Mitarbeiters wegen Veruntreuung von Firmeneigentum.
2.)Verfahren gegen den Käufer wegen Erwerbs von Hehlerware.

Die Polizei könnte noch ein Verfahren wegen Hehlerei gegen den Mitarbeiter einleiten.

Welche Möglichkeit hat der Käufer?
Wo liegt hier ein Betrug vor?

Wieso ist der UVP zu hoch? Die Verarbeitung der Boxen ist top, der Wert entsprechend. So könnte man argumentieren.
Beispiel: Razor V3 black vs. Razor V3 D&G?!?!

Wie Hoch ist der Schaden in Euro, wenn die Ware von der Firma zurückgenommen wird? Auf welche Summe will man nun die Firma verklagen? Wie Ihnen Hr. Experte bekannt sein sollte muß immer! ein Schaden in Euro formuliert werden.

Will soll dieses Verfahren aufgegriffen und juristisch korrekt erledigt werden?

Hr. Experte Sie sind hier gefragt und Ihre detaillierte kurze und juristische Analyse ist gefragt.

Anscheinend bin ich hier der einzige der die Sache realistisch sieht. Aber Ihr könnt gerne weiter hier schreiben und schreiben. Die Firma gibt es immer noch und durch dieses Forum wird sie immer besser informiert, was sie in Zukunft evtl. nicht mehr "machen" sollte. Oder besser formuliert, wie man das System optimieren könnte.

Die neuen Käufer werden es euch danke.

Grüße,
NIUBEE
P.S. Das mit dem betrogen muß noch weg. Werde ich abändern. Stimmt.
P.S.S. Es gibt ganz andere Fälle. Ein Beispiel: in google einfach mal Tank oder Schmidtlein eingeben. Auch diese Firma gibt es noch und diese Firma geht juristisch noch viel unsicherer vor. Dennoch seit Jahren mit Erfolg.


[Beitrag von NIUBEE am 09. Okt 2006, 13:16 bearbeitet]
Toni78
Hat sich gelöscht
#272 erstellt: 09. Okt 2006, 13:13

NIUBEE schrieb:

....[i]Käufer x erwirbt illegal...


Wieso illegal?
andisharp
Hat sich gelöscht
#273 erstellt: 09. Okt 2006, 13:14
Wo ist da was Illegal? Der Chef ist doch ausdrücklich damit einverstanden, die überzähligen Lautsprecher zu verkaufen. Wo soll da also Hehlerei vorliegen?

Fragen über Fragen, die unser Rechtsexperte aber bestimmt beantworten kann.
NIUBEE
Stammgast
#274 erstellt: 09. Okt 2006, 13:26

andisharp schrieb:
Wo ist da was Illegal? Der Chef ist doch ausdrücklich damit einverstanden, die überzähligen Lautsprecher zu verkaufen. Wo soll da also Hehlerei vorliegen?

Fragen über Fragen, die unser Rechtsexperte aber bestimmt beantworten kann. ;)


Sagt wer? Der Mitarbeiter, der die Ware auch gestohlen haben kann? Habt Ihr dafür Zeugen oder Beweise, dass er explizit sagt für den Chef sei es ok? Habt Ihr in der Firma kurz angerufen um das zu klären?
Wenn nein, dann ist es doch erst mal illegal was von jemanden zu kaufen, der sagt es sei "übrig" oder? Kennt man doch von anderen Geschäften. "Hab ne Rolex übrig, der Chef sagt es ist ok wenn ich sie dir für 200 Euro gib, willst kaufen?"


Die Hehlerei liegt dann vor, wenn die Firma so argumentieren würde, dass der Mitarbeiter auf eigene Faust die Ware verkaufen hätte. Wie will man das entkräften?
Mögliches Zitat:
" Davon wußten wir nichts" oder " das war nicht mit uns abgesprochen"
So würde ich als Geschäftsführer der Firma argumentieren und schon ist man als Käufer ziemlich in Erklärungsnöten und der Vorgang wäre dann so wie von mir formuliert illegal. Davon sollte man ausgehen und nicht vom Fall, dass die Firma alles so bestätigt wie Ihr es hier in diesem Forum beschreibt.

Generell sind solche Absprachen mit Mitarbeitern illegal. Man kann nicht Sonderzahlungen in Form von Waren auszahlen, die der Mitarbeiter dann auch noch auf einem Parkplatz verkaufen muß. Somit muß man davon ausgehen, dass die Firma so argumentieren wird und man als Käufer hier schwer Gegenargumente finden kann. Zudem wird ein Gericht auch feststellen, dass dies doch ein sehr unseriöses Angebot sei und die Frage stellen, warum man dieses Angebot nicht gegengeprüft habe. Wäre doch einfach gewesen, wenn der Chef doch schon einverstanden sei.

Sorry, das hilft hier nichts. Aber unser Rechtsexperte ist ja hier evtl. hilfreich.

Grüße,

NIUBEE


[Beitrag von NIUBEE am 09. Okt 2006, 13:37 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#275 erstellt: 09. Okt 2006, 13:34
Stuss, leider. Ich muss mich nirgendwo versichern, dass jemand rechtmäßig Ware veräußert, wenn er mir das glaubhaft versichert. Jede andere Reglung würde den Warenverkehr sofort zum Erliegen bringen.

Wie jemand Sonderzahlungen an seine Mitarbeiter erwirtschaftet, geht mich als Kunden auch nichts an und ich muss den Mann auch nicht anzeigen, wenn ich erfahre, wie das läuft.
NIUBEE
Stammgast
#276 erstellt: 09. Okt 2006, 13:45

andisharp schrieb:
Stuss, leider. Ich muss mich nirgendwo versichern, dass jemand rechtmäßig Ware veräußert, wenn er mir das glaubhaft versichert. Jede andere Reglung würde den Warenverkehr sofort zum Erliegen bringen.

Wie jemand Sonderzahlungen an seine Mitarbeiter erwirtschaftet, geht mich als Kunden auch nichts an und ich muss den Mann auch nicht anzeigen, wenn ich erfahre, wie das läuft. :D



Das würde ich erst man nicht so einfach abtun.
Annahme:

Ich verkaufe dir eine Rolex die ich evtl. gestohlen habe. Sag es wäre ok für meinen Chef wenn ich sie dir für 200 Euro geben würde. Du nimmst an.

Machst du dich strafbar? Ich denke schon. Der Fall hier liegt ähnlich, wenn die Firma sich so wie von mir beschrieben vor Gericht verhalten würde.

Es gibt AGB's, Verträge und es gibt Rechnungen. Beides ist für den normalen Vertrieb täglich Brot. D.h. würden die Ihre Ware als gebraucht auf einer Rechnung ausweisen, wäre das ganz ok und du müßtest nichts befürchten. Nur leider habe ich eine solche Rechnung auch nach mehrmaligen Nachfragen nicht erhalten. Also gehe ich davon aus, dass irgendeine Quittung ausgestellt wird ohne Adresse der Firma ohne MWST. etc.

Somit kaufst du Hehlerware, wenn die Firma erklärt, dass der Mitarbeiter auf eigene Faust gehandelt hat.
Man würde dir die Ware ohne Ersatz abnehmen und evtl. Schäden oder Wertminderungen könnten dir in Rechnung gestellt werden.

Zum Thema Sonderzahlungen.
In diesem Fall könnte es relevant sein, weil es einfach unglaubwürdig ist. Ob es dich was angeht oder nicht.

Grüße,

NIUBEE
P.S. Der Erwerb von Hehlerware ist perse illegal ob bewust oder unbewust.
P.S.S. Leider vergisst fast jeder in Zeit von Ebay, welche Konsequenzen aus dem Erwerb gestohlener Waren enstehen können.


[Beitrag von NIUBEE am 09. Okt 2006, 13:59 bearbeitet]
EinerVonVielen
Stammgast
#277 erstellt: 09. Okt 2006, 13:57
Also, ich hab hier mal ein bisl mitgelesen und ich kann nur sagen:

NIUBEE hör' auf rumzuschwafeln

Ein Käufer macht sich doch nicht strafbar, wenn er etwas kauft, auch wenn es sich um Hehlerware handelt, denn man muss ersteinmal davon ausgehen, dass der Käufer meint alles würde mir rechten dingen zu gehen.

Naja und an die Anderen kann ich nur richten.

Kann man wirklich so dumm sein und Lautsprecher auf einem Parkplatz kaufen aus einem Lieferwagen heraus. OHH mein Gott, das gibt es echt nicht. Hier ich hab Lautsprecher für dich, die Kosten eigentlich 3100 Euro. Hier ich geb sie dir für 100, weil ich dich so gut kenne.

Das Verhalten von der Firma ist bestimmt nicht die feine englische Art, aber manchmal brauchen ein paar Leute einfach mal nen Denkzettel und die verteilen diese, nämlich auf Parkplätzen aus LKW heraus.


Nichts ist juristisch so wie es scheint und jeder Fall kann mehrfach "gelöst" werden.


GENAU und nur das ist richtig und jetzt noch frohes streiten.
Toni78
Hat sich gelöscht
#278 erstellt: 09. Okt 2006, 14:01

EinerVonVielen schrieb:
Ein Käufer macht sich doch nicht strafbar, wenn er etwas kauft, auch wenn es sich um Hehlerware handelt, denn man muss ersteinmal davon ausgehen, dass der Käufer meint alles würde mir rechten dingen zu gehen.


Nunja, je nach dem, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und bestenfalls geht man nachher leer aus.

Wie dem auch sei, die die noch können sollten vom Umtauschrecht gebrauch machen. Ansonsten würde ich es als Leergeld verbuchen.
NIUBEE
Stammgast
#279 erstellt: 09. Okt 2006, 14:11

EinerVonVielen schrieb:
Also, ich hab hier mal ein bisl mitgelesen und ich kann nur sagen:

NIUBEE hör' auf rumzuschwafeln

Ein Käufer macht sich doch nicht strafbar, wenn er etwas kauft, auch wenn es sich um Hehlerware handelt, denn man muss ersteinmal davon ausgehen, dass der Käufer meint alles würde mir rechten dingen zu gehen.

Naja und an die Anderen kann ich nur richten.

Kann man wirklich so dumm sein und Lautsprecher auf einem Parkplatz kaufen aus einem Lieferwagen heraus. OHH mein Gott, das gibt es echt nicht. Hier ich hab Lautsprecher für dich, die Kosten eigentlich 3100 Euro. Hier ich geb sie dir für 100, weil ich dich so gut kenne.

Das Verhalten von der Firma ist bestimmt nicht die feine englische Art, aber manchmal brauchen ein paar Leute einfach mal nen Denkzettel und die verteilen diese, nämlich auf Parkplätzen aus LKW heraus.


Nichts ist juristisch so wie es scheint und jeder Fall kann mehrfach "gelöst" werden.


GENAU und nur das ist richtig und jetzt noch frohes streiten.


uiui... noch so einer.

Mein Freund natürlich machst du dich erst mal strafbar wenn du Hehlerware wissentlich kaufst. Meine Güte. Du gehst natürlich von einem seriösen Angebot aus, wenn dir Ware so wie oben beschrieben, angeboten wird !? Niemand wird dir das vor Gericht glauben.
Ohne Rechnung, x hundert Euro unter UVP, Chef einverstanden, ja klar...

Die Konsequenzen sind ja nicht soo schlimm. Man nimmt dir i.d.R. die Ware ohne Ersatz ab. Ist doch ähnlich, wie wenn du bei Ebay ein Navi kaufst, dass als gebraucht dargestellt wird, in Wahrheit aber gestohlen ist.
Taucht der Besitzer auf, mußt du die Ware OHNE Ersatz zurückgeben.


Deine Kommentare:

"Kann man wirklich so dumm sein und Lautsprecher auf einem Parkplatz kaufen aus einem Lieferwagen heraus."

Sind einfach nur reiner Froumsschrott und bringen niemanden etwas.

Grüße,

NUIBEE


[Beitrag von NIUBEE am 09. Okt 2006, 14:58 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#280 erstellt: 09. Okt 2006, 14:23
Unfug, niemand macht sich strafbar, wenn er unwissentlich Hehlerware kauft. Diese Boxen werden auch nicht weit unter, sondern weit über Wert verkauft.
NIUBEE
Stammgast
#281 erstellt: 09. Okt 2006, 14:48

andisharp schrieb:
Unfug, niemand macht sich strafbar, wenn er unwissentlich Hehlerware kauft. Diese Boxen werden auch nicht weit unter, sondern weit über Wert verkauft.


Glaub es oder glaub es nicht. Die Ware wird dir entzogen und du machst dich strafbar in meinen Augen. Von dieser Tatsache muß man hier ausgehen, wenn der Fall so liegt wie es die Leute berichtet haben.

Die Boxen werden weit! unter dem UVP verkauft. Den wirklichen Wert könnte nur ein vom Gericht beauftragter Gutachter feststellen.

Meiner Meinung nach ist hier immer wissentlich Hehlerware erworben worden.

Das ist zum Beispiel auch der Fall, wenn jemand von einem Freund einen DVD-Player kauft, obwohl er weiß, dass der irgendwo "vom Laster gefallen" ist.

Tja... irgendwie sind die Parallelen da sehr ähnlich. Ist nur noch die Frage wie das Gericht es sehen würde.

Somit ich gehe IMMER von diesem Fall aus und nicht vom generellen allgemeinen Thema: Erwerb von Hehlerware.

Grüße,

NIUBEE


[Beitrag von NIUBEE am 09. Okt 2006, 14:55 bearbeitet]
EinerVonVielen
Stammgast
#282 erstellt: 09. Okt 2006, 15:06

in meinen Augen


Ja in deinen, aber andere haben auch Augen.

Nein Spass bei Seite, du hast sicherlich recht, dass man sich beim wissendlichen Kauf von Hehlerware strafbar macht.

Und auch wenn es sich um Hehlerware handelt und der Eigentümer sie wiederhaben will muss man sie wieder rausrücken und sein Geld sieht man nicht wieder.

Aber die Sache is ja so, dass die Lautsprecher ja nur über diese Masche verkauft werden und diese nicht wirklich gestohlen wurden, sondern dies nur dazu verwandt wird dem potenziellen Käufer einen Grund für den niedrigen Preis zu geben. Naja aber das sind alles nur Spekulationen.

Es gibt nämlich einige Firmen die so oder so ähnlich ihren Machenschaften nachgehen und man könnte bei jeder Firma zu einer anderen juristischen Lösung kommen.
berlidet
Stammgast
#283 erstellt: 09. Okt 2006, 16:15
Hi,

also man kann nicht nur strafbar sein beim wissentlichen Kauf von Hehlerware, sondern auch wenn Fahrlässigkeit gegeben ist, man es also nach "normalem" Ermessen hätte wissen können (ich schätze mal das die meisten Gerichte von mindestens Fahrlässigkeit ausgehen, wenn man elektronische Geräte auf dem Parkplatz vom Laster kauft).

Sollte die Ware nicht geklaut sein und die Verkäufer erzählen dies nur und man kauft dann trotzdem, kommt übrigens Versuch der Hehlerei in Betracht.

Richtig ist auch, das man an geklauter Ware nie wirksam Eigentum erwerben kann und diese raus rücken muss, wenn der ursprüngliche Eigentümer oder die Polizei dies verlangen.

Viele Grüße

Detlef


[Beitrag von berlidet am 09. Okt 2006, 16:18 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#284 erstellt: 09. Okt 2006, 16:17
Die VK erzählen nix von geklaut und sie sind nicht geklaut, also wozu diese sinnlose Diskussion?
Jazzy
Inventar
#285 erstellt: 09. Okt 2006, 18:04
Hi!
Die Kirschverkäufer geben sich gerne den ANSCHEIN des illegalen Geschäftes,damit die Kunden keine Anzeige machen oder die Boxen zurückgeben.Eine uralte Masche.Stand doch alles schon in der Audio.So einen Stuss von Nubi oder wie der heißt,habe ich ja noch fast nie im Forum gelesen.In Wahrheit ist es eine Art Haustürgeschäft.
Magnuson
Stammgast
#286 erstellt: 09. Okt 2006, 19:37
Da es sich nicht um geklaute Ware handelt bei den Kirschlautsprechern ist das ganze gerede um Hehlerei total fehl am platz. Niemand wird verurteilt weil er geglaubt hat er würde sich strafbar machen
berlidet
Stammgast
#287 erstellt: 09. Okt 2006, 20:25
In der Juristerei nennt man so was "Verbotsirrtum" und kann sehr wohl zu einer Strafbarkeit führen.

Grüße

Detlef
aileena
Gesperrt
#288 erstellt: 09. Okt 2006, 20:25
Das stimmt so nicht. Angeklagt wegen Beteiligung wird auch, wer offensichtlich um den Bestand wußte, wer annehmen konnte, dass es so ein günstiges Angebot nicht geben kann.
Im einfachsten Fall entrichtet man an den Geschädigten die Differenzsumme oder man tritt die Ware ohne den bezahlten Wert zurüzubekommen an den Besitzer ab. Wenn aber eben der Verdacht besteht, man könnte das als Schnäppchen erkannt haben und den deal trotzdem macht, der ist ebenfalls wegen Hehlerei dran. Ohne wenn und aber.
Magnuson
Stammgast
#289 erstellt: 10. Okt 2006, 10:14
@berlidet

Verbotsirrtum beschäftigt sich mit einem gänzlich anderen Sachverhalt, es geht dabei um die Unkentniss über gesetzliche Vorschriften.
EinerVonVielen
Stammgast
#290 erstellt: 10. Okt 2006, 11:43
Bin ich hier in nem Hifi-Forum oder in einer Irrenanstalt gelandet?
S.P.S.
Inventar
#291 erstellt: 10. Okt 2006, 13:04

EinerVonVielen schrieb:
Bin ich hier in nem Hifi-Forum oder in einer Irrenanstalt gelandet?



Also mein Vater sagt immer ich wäre bekloppt, weil ich soviel Geld für HiFi ausgebe
Anbeck
Inventar
#292 erstellt: 10. Okt 2006, 13:06
deiner auch
Gruß Andy
auchgeschädigter
Neuling
#293 erstellt: 10. Okt 2006, 13:58
Hallo!
Bitte lachen sie jetzt!!!!!

Gut zum Lachen ist mir nicht wirklich.Bin auch auf den Nepp reingefallen.
Könnte imich in den ... beissen..
Geht aber nicht.Spaß beiseite. Es hatte jemand gesagt das er Namen und Telefonnummern von dieser Agentur Brown hat,
Bitte gebt sie mir, damit ich etwas in die Wege leiten kann.
War gestern auch dort, habe aber nichts gefunden.
Und im Telefonbuch steht nichts drin.
Meldet euch bitte bei mir.
Danke im voraus
Gruß
Alexander

der auch in Zukunft bei seinen Billig Quadral Lautsprechern bleibt.
Röhrender_Hirsch
Inventar
#294 erstellt: 10. Okt 2006, 14:47

auchgeschädigter schrieb:
Es hatte jemand gesagt das er Namen und Telefonnummern von dieser Agentur Brown hat


Die Adresse steht weiter oben im Thread:

Agentur Brown
Am Sandbach 5
40878 Ratingen


seibelitos schrieb:
Hallo zusammen,
An die "Opfer":
Nach der großen Überraschung innerhalb einer Woche vom Widerrufsrecht nach HaustürWG fristgemäß Gebrauch machen (Einschreiben). Dann Termin vereinbaren und den/ die Lautsprecher zurückgeben.
Komme gerade aus Ratingen und das ganze ging schnell und reibungslos über die Bühne (hatte ein komisches Gefühl, da ich alleine da war. Bei Problemen sagte mir die Polizei in Ratingen aber zu, das sie sofort kommen würden).
Adresse steht hier ja irgendwo im Forum (Halle I ist das Büro/ Lager).
Viel Glück an der Stelle !!!
BBC1
Ist häufiger hier
#295 erstellt: 10. Okt 2006, 17:47
@auchgeschädigter und alle anderen Geschädigten


Gut zum Lachen ist mir nicht wirklich.Bin auch auf den Nepp reingefallen

Wie klingen die Teile denn jetzt???
Wir wollen endlich einen Erfahrungsbericht!!!!

@NIUBEE
Kennste den schon:
Fährt ein Mann auf der Autobahn, kommt ne Durchsage im Radio: "Auf der A7 kommt Ihnen in Höhe Kassel ein Falschfahrer entgegen".....
Jazzy
Inventar
#296 erstellt: 10. Okt 2006, 18:15
Hi!
Wäre es wirklich Hehlerei,hätte man die Firma ja schon längst anzeigen und aus dem Verkehr ziehen können!So ist es aber nur ein etwas unseriöses Neppergeschäft.Der Kunde hat 50% Mitschuld(IMHO),wegen Schnäppchenwahn.
BBC1
Ist häufiger hier
#297 erstellt: 10. Okt 2006, 18:42
Erst lesen, dann schreiben!
Daß das Hehlerei, ist schreibt hier niemand. Es gibt Leute die behaupten, es werde der Anschein geweckt, es handele sich um gestohlene Ware, um dem Kunden den so überaus "günstigen" Preis und die "Supergelegenheit" plausibel zu machen...
Eine Mitschuld bestreitet übrigens auch keiner der Geschädigten: Denen ist das in der Regel überaus peinlich!
Die tatsächliche Frage ist: Ist das "nur ein etwas unseriöses Neppergeschäft" oder schon ganz schön kriminell?
Jazzy
Inventar
#298 erstellt: 10. Okt 2006, 18:49
Hi!
Sicherlich gehört dazu auch etwas kriminelle Energie.Aber solange die Betroffenen nicht alle ordentliche Anzeigen machen,sondern nur rumheulen,oder hier rummotzen,wird daraus wohl nix.
BBC1
Ist häufiger hier
#299 erstellt: 10. Okt 2006, 18:54
Ja, das mit den Anzeigen predige ich ja auch die ganze Zeit!
Also ihr Opfer: Anzeige erstatten!
Und endlich mal einen Hörbericht!!!!!!!!!
inthro
Inventar
#300 erstellt: 10. Okt 2006, 18:58

Und endlich mal einen Hörbericht!!!!!!!!!


wie soll der ausfallen??? bzw auf welchen grundlagen, bei welchen referenzen? für die meisten waren die kirschen ja wohl der "einstieg" ins haiend-nirwana.
BBC1
Ist häufiger hier
#301 erstellt: 10. Okt 2006, 19:02
Naja, auf welcher Grundlage schon?
Wie alle Hörberichte auf Grundlage des subjektiven Eindrucks,natürlich!
Als Referenz mag das Küchenradio dienen, ist mir egal
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